Ist der Kranführerschein / Kranschein gesetzlich vorgeschrieben?
Diese Frage wird uns in unserer täglichen Arbeit oftmals von unseren Kunden gestellt. Die derzeitige Rechtsauffassung ist hier eindeutig! Lesen Sie dazu nebenstehend einen Auszug.
Ausführlicher Text zur Rechtsauffassung:
Warum Kranführerausbildung? (PDF-Download)
Ausbildungsinhalte Kranführerausbildung (PDF-Download)
Warum jährliche Unterweisung? (PDF-Download)
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Übertragung von Aufgaben
§ 7 Arbeitsschutzgesetz: Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten
Anmerkung: Befähigt wird rechtlich beurteilt mit Eignung und Qualifikation.
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Befähigung für Tätigkeiten
DGUV Vorschrift 1 – § 7: Befähigung für Tätigkeiten
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Der Unternehmer hat die für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifikationsanforderungen zu berücksichtigen.
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Qualifikation der Mitarbeiter
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anlage 1 unter 1.9
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass
a: selbstfahrende Arbeitsmittel (dazu gehören Krananlagen) nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.
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Kranführer und Instandhaltungspersonal - Voraussetzungen
In der Unfallverhütungsvorschrift für Krane DGUV 52 (Bisher VBG D6) steht unter § 29:
Kranführer und Instandhaltungspersonal
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
- Unfallverhütungsvorschriften der BG als Download