0160-93271650 Seminaranfrage | Becker Hebesysteme GmbH – Sachverständigenbüro

Diese Seminare bieten wir Ihnen aktuell an:

Seminar-Übersicht downloaden (PDF)

  • Seminar SA1-1: Inhouse-Seminar (1/2 Tag) für Kranführer und Anschläger
    Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 und BetrSichV §12

    Jährliche Unterweisung für Kranführer und Anschläger
    gemäß DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie der BetrSichV §12


    Seminarbeschreibung (PDF)  


    Zum Thema / die Rechtslage

    Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

    Diese gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung hat mindestens zu umfassen:

    • die konkreten, arbeitsplatz- und Arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen,
    • die dagegen getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen, das Verhalten,
    • die Notfallmaßnahmen sowie die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln,
    • die Betriebsanleitungen der einzusetzenden Betriebsmittel und die Betriebsanweisungen
      (z.B. der Krane, der Anschlagmittel und der Lastaufnahmemittel
    • sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung(en)


    Die Inhalte sind so zu vermitteln, dass sie von den Versicherten verstanden werden. Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel, z. B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern, dass die Versicherten die Inhalte verstanden haben.

    Dies bedeutet für die Umsetzung, dass eine heute oft gängige Praxis, diese Unterweisung in 20 Minuten bis zu einer Stunde durchzuführen, den gesetzlichen Vorgaben in keiner Weise gerecht wird.

    Da über die Dauer und die Inhalte der Jährlichen Unterweisung eine Dokumentationspflicht besteht, kann im Falle eines Unfalls ggf. schnell ein Zusammenhang zwischen mangelnder Unterweisung und dem Unfallereignis konstruiert werden. 


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden gemäß den Absprachen mit dem Unternehmer und in dessen Auftrag durch die Becker Hebesysteme GmbH unterwiesen. Die gesetzlichen Vorgaben sowie die Vorgaben der BG werden somit für den Unternehmer rechtssicher behandelt, erfüllt und dokumentiert.


    Unterweisungsschwerpunkte

    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb;
    • Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagarten
    • Einsatz und Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
    • Schwerpunkte bei der Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
    • Infos über gesetzliche Vorschriften und Technische Regeln, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Kranführer und Anschläger, Vorarbeiter, Meister, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte sowie Koordinatoren von Kranarbeiten


    Zeitbedarf 

    • ca. 4 Stunden Unterweisung einschließlich einer Arbeitsplatzbesprechung vor Ort

    Preis für die Unterweisung (bis zu 12 Personen): 690 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA1-1 anfragen

  • NEU: Seminar SA1-2: Präsenzveranstaltung (1 Tag) für Kran-Instandhalter und Elektrofachkräfte
    Fortbildung und jährliche Unterweisung gem. ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1, BetrSichV §12 und ASiG §5

    Fortbildung und Jährliche Unterweisung für
    Kran-Instandhalter sowie für die zur Prüfung befähigten Personen / 
    Elektrofachkräfte für die Durchführung der DGUV V 3 Prüfung an Kranen

    gemäß ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), BetrSichV §12 und ASiG §5


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Eine besondere Verantwortung für den laufenden Betrieb eines Unternehmens trägt das Instandhaltungspersonal allgemein und die hierfür eingesetzten Elektrofachkräfte.
    Von ihnen wird erwartet, dass sie zum einen gut ausgebildet sind, um Ausfälle z.B. der Kransysteme oder deren Umfeld schnellstens zu beheben und zum anderen, die vom Gesetzgeber forderten, und vom Arbeitgeber beauftragten Prüfungen sicher und fachgerecht durchzuführen.

    Gemäß BetrSichV §10 dürfen Instandhaltungsmaßnahmen nur von fachkundigen, beauftragtenundunterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungs- arbeiten geeigneten Arbeitnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.

    In der BetrSichV §5 wird der Mitarbeiter als fachkundig bezeichnet, der zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe, über die erforderliche Fachkunde verfügt. Diese Fachkenntnisse sind gemäß dieser Verordnung durch die Teilnahme an Schulungen auf aktuellen Stand zu halten.  


    Unsere Zielsetzung

    Wie in der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 §4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, muss auch das Instandhaltungspersonal mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden.   

    Diese Sicherheitsunterweisung sowie die „Auffrischung“ der Fachkenntnisse in Bezug auf die arbeitssicherheitsrelevanten Aspekte werden in diesem Seminar auf den aktuellen Stand gebracht.


    Unterweisungsschwerpunkte

    • Einblicke in die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
    • Wer trägt die Verantwortung bei der Instandsetzung / Instandhaltung
    • Unfallschwerpunkte beim Instandhaltungsarbeiten an Kransystemen
    • Wozu brauchen wir Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen, Vorschriften und Normen?
      Wozu dienen die verschiedenen TRBS?
    • Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen (TRBS 2111 Teil 1) und Leitern (TRBS 2121 Teil 2) 
    • Die Anwendung der 5 Sicherheitsregeln (DIN VDE 0105)
    • Die Verwendung der erforderlichen PSA und welche PSA ist erforderlich
    • Die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten der Instandhalter und der Elektrofachkräfte (BetrSichV §3 + TRBS 1111)


    Teilnehmerkreis (max. 6 Teilnehmer)

    • Instandhaltungspersonal, Elektrofachkräfte, Instandhaltungsleiter, Sicherheitsfachkräfte, Selbstständige Kranservice-Techniker, Kranmonteure


    Referent

    • Burkard Becker (Prüfsachverständiger für Krane, Industriemeister Elektrotechnik, Gutachter für Kranunfälle)


    Durchführung


    Zeitbedarf 

    • 8 Stunden


    Verpflegung

    • Kalte Getränke sowie Kaffee / Tee stehen frei zur Verfügung;
    • Frühstückspause mit Butterbrezeln und süßen Gebäckstücken
    • Warmes Mittagessen nach Absprache 


    Schulungsmaterial

    • Ausführliche Seminarunterlagen in Papierform sowie ein Datenträger mit den im Seminar behandelten Gesetzen und Vorschriften 


    Die Teilnehmer erhalten nach dem Seminar ein Zertifikat und eine Teilnahmebestätigung als Befähigungsnachweis für den Arbeitgeber.


    Preis (pro Person): 550 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA1-2 anfragen

  • Seminar SA2: Inhouse-Seminar (1 Tag Intensiv-Seminar) für Kranbedienpersonal
    Kranführerausbildung gem. DGUV Vorschrift 52 – Krane §29, ehemals BGV D6

    Kranführerausbildung für Hallenkrane
    (Lauf- oder Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane und Leichtbaukrane)
    für Mitarbeiter mit mindestens 6-monatiger Erfahrung im Bedienen von Krananlagen


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kranführer unter anderem – ausgebildet sein und ihre Eignung zum Führen von Krananlagen dem Unternehmer gegenüber nachgewiesen haben müssen.
    (DGUV Vorschrift 52 - Krane § 29, ehemals BGV D6)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Um als Kranführer in Deutschland tätig werden zu können, ist der Kranführerschein als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung – dem Kranführerlehrgang – zwingende Voraussetzung.

    Die bestandene Kranführer-Ausbildung (Kranführerschein oder nur Kranschein) ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt, d.h, der einer Versicherungspflicht unterliegt.

    Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Schwenkkran mit einer verhältnismäßig kleinen Tragfähigkeit, ein Leichtkransystem (KBK), einen Brücken- oder Portalkran, einen kleinen, auf einem Nutzfahrzeug montierten Ladekran oder einen vergleichsweise riesigen Turmdrehkran handelt. 

    Nur die Kenntnis dieser speziellen Lehrinhalte wie die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebsanleitungen und der Betriebsanweisungen geben dem Kranführer die Sicherheit, fürsorglich mit den erforderlichen Betriebsmitteln und Lasten umzugehen und Unfälle zu vermeiden.


    DGUV Vorschrift 52 (Krane):

    Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (als Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. die körperlich und geistig geeignet sind
    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe zu Kranführern ausgebildet. Dazu gehören die vorgegebenen Inhalte für die theoretische- und praktische Unterweisung aus der DGUV Grundsatz 309-003 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) sowie die Schwerpunkte aus der betrieblichen Aufgabenstellung der Kranführer.


    Die Inhalte der Kranführerausbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention)  
    • Infos über gesetzliche Vorschriften und Technische Regeln, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Sicheres Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Bedienpersonal von Krananlagen (gem. DGUV V 52 – Krane), die bisher noch keinen Kranführerschein oder Kranschein (Eignungs-/Befähigungsnachweis) gemäß DGUV Grundsatz 309-003 erworben haben


    Zeitbedarf 

    • ca. 5 Stunden Theoretische Unterweisung
    • ca. 3 Stunden Praktische Übungen am Kran


    Prüfung

    • schriftliche Abfrage der theoretischen Kenntnisse
    • Nachweis der praktischen Fertigkeiten in einer Übung


    Die Teilnehmer erhalten nach der erfolgreich bestandenen Prüfung einen Fahrausweis für Krane und ein Zertifikat.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 12 Personen): 1.290 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA2 anfragen

  • Seminar SA3: Inhouse-Seminar (2 Tage Intensiv-Seminar) für Kranbedienpersonal ohne Erfahrung
    Kranführerausbildung gem. DGUV Vorschrift 52 – Krane §29, ehemals BGV D6

    Kranführerausbildung für Hallenkrane
    (Lauf- oder Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane und Leichtbaukrane)
    für Mitarbeiter ohne Erfahrung im Bedienen von Krananlagen


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kranführer unter anderem – ausgebildet sein und ihre Eignung zum Führen von Krananlagen dem Unternehmer gegenüber nachgewiesen haben müssen.
    (DGUV Vorschrift 52 - Krane § 29, ehemals BGV D6)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Um als Kranführer in Deutschland tätig werden zu können, ist der Kranführerschein als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung – dem Kranführerlehrgang – zwingende Voraussetzung.

    Die bestandene Kranführer-Ausbildung (Kranführerschein oder nur Kranschein) ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt, d.h, der einer Versicherungspflicht unterliegt.

    Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Schwenkkran mit einer verhältnismäßig kleinen Tragfähigkeit, ein Leichtkransystem (KBK), einen Brücken- oder Portalkran, einen kleinen, auf einem Nutzfahrzeug montierten Ladekran oder einen vergleichsweise riesigen Turmdrehkran handelt. 

    Nur die Kenntnis dieser speziellen Lehrinhalte wie die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebsanleitungen und der Betriebsanweisungen geben dem Kranführer die Sicherheit, fürsorglich mit den erforderlichen Betriebsmitteln und Lasten umzugehen und Unfälle zu vermeiden.


    DGUV Vorschrift 52 (Krane):

    Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (als Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. die körperlich und geistig geeignet sind
    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe zu Kranführern ausgebildet. Dazu gehören die vorgegebenen Inhalte für die theoretische- und praktische Unterweisung aus der DGUV Grundsatz 309-003 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) sowie die Schwerpunkte aus der betrieblichen Aufgabenstellung der Kranführer.


    Die Inhalte der Kranführerausbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention)  
    • Infos über gesetzliche Vorschriften und Technische Regeln, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Sicheres Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Bedienpersonal von Krananlagen (gem. DGUV V 52 – Krane), die bisher noch keinen Kranführerschein oder Kranschein (Eignungs-/Befähigungsnachweis) gemäß DGUV Grundsatz 309-003 erworben haben


    Zeitbedarf 

    • ca. 10 Stunden Theoretische Unterweisung
    • ca. 6 Stunden Praktische Übungen am Kran


    Prüfung

    • schriftliche Abfrage der theoretischen Kenntnisse
    • Nachweis der praktischen Fertigkeiten in einer Übung


    Die Teilnehmer erhalten nach der erfolgreich bestandenen Prüfung einen Fahrausweis für Krane und ein Zertifikat.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 12 Personen): 2.280 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA3 anfragen

  • Seminar SA4: Inhouse-Seminar (2 Tage Intensiv-Seminar) für Kranbedienpersonal, Auszubildende
    Kranführerausbildung gem. DGUV Vorschrift 52 – Krane §29, ehemals BGV D6

    Kranführerausbildung für Hallenkrane
    (Lauf- oder Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane und Leichtbaukrane)
    für Auszubildende


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kranführer unter anderem – ausgebildet sein und ihre Eignung zum Führen von Krananlagen dem Unternehmer gegenüber nachgewiesen haben müssen.
    (DGUV Vorschrift 52 - Krane § 29, ehemals BGV D6)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Um als Kranführer in Deutschland tätig werden zu können, ist der Kranführerschein als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung – dem Kranführerlehrgang – zwingende Voraussetzung.

    Die bestandene Kranführer-Ausbildung (Kranführerschein oder nur Kranschein) ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt, d.h, der einer Versicherungspflicht unterliegt.

    Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Schwenkkran mit einer verhältnismäßig kleinen Tragfähigkeit, ein Leichtkransystem (KBK), einen Brücken- oder Portalkran, einen kleinen, auf einem Nutzfahrzeug montierten Ladekran oder einen vergleichsweise riesigen Turmdrehkran handelt. 

    Nur die Kenntnis dieser speziellen Lehrinhalte wie die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebsanleitungen und der Betriebsanweisungen geben dem Kranführer die Sicherheit, fürsorglich mit den erforderlichen Betriebsmitteln und Lasten umzugehen und Unfälle zu vermeiden.


    DGUV Vorschrift 52 (Krane):

    Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (als Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. die körperlich und geistig geeignet sind
    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe zu Kranführern ausgebildet. Dazu gehören die vorgegebenen Inhalte für die theoretische- und praktische Unterweisung aus der DGUV Grundsatz 309-003 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) sowie die Schwerpunkte aus der betrieblichen Aufgabenstellung der Kranführer.


    Die Inhalte der Kranführerausbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention)  
    • Infos über gesetzliche Vorschriften und Technische Regeln, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Sicheres Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Bedienpersonal von Krananlagen (gem. DGUV V 52 – Krane), die bisher noch keinen Kranführerschein oder Kranschein (Eignungs-/Befähigungsnachweis) gemäß DGUV Grundsatz 309-003 erworben haben


    Zeitbedarf 

    • ca. 10 Stunden Theoretische Unterweisung
    • ca. 6 Stunden Praktische Übungen am Kran


    Prüfung

    • schriftliche Abfrage der theoretischen Kenntnisse
    • Nachweis der praktischen Fertigkeiten in einer Übung


    Die Teilnehmer erhalten nach der erfolgreich bestandenen Prüfung einen Fahrausweis für Krane und ein Zertifikat.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 12 Personen): 2.280 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA4 anfragen

  • Seminar SA5: Inhouse-Seminar (1 Tag Auffrischungs-Seminar) für Kranführer und Anschläger
    Kranführerweiterbildung

    Kranführerweiterbildung
    für Kranführer und Anschläger


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Diese Weiterbildung ist für alle Kranführer gedacht, die aufgrund einer besonderen Aufgabenstellung im Umgang mit ihrem Kransystem und den zu bewegenden Lasten einen erhöhten Grad an Verantwortung zu tragen haben. Dies geschieht häufig beim Umgang mit ständig wechselnden Lasten, meist tonnenschweren Lasten mit unterschiedlichen Schwerpunkten aber auch, wenn große Teile oder Werkzeuge mit Hilfe von mehreren Hubwerken in der Luft gewendet werden. Auch beim Umgang mit Lasttraversen, Magnet- und Vakuumhebeystemen oder beim Einsatz von mehreren Kranen im Tandembetrieb muss regelmäßig auf die auftretenden Gefahren hingewiesen werden.

    Dieses Weiterbildungs-Seminar empfehlen wir auch Kranführer und Anschläger, die als „Wiedereinsteiger“ längere Zeit keinen Kran bedient haben oder mit ihrer Kranaufgabe in eine neue Aufgabenstellung eingewiesen werden sollen.


    Zum Thema / die Rechtslage

    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten (ArbSchG §7).

    Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend zu unterweisen


    Unsere Zielsetzung

    Mit dieser Unterweisung gibt der Unternehmer den Versicherten konkrete auf den Arbeitsplatz oder die Arbeitsaufgabe ausgerichtete Erläuterungund Anweisung bezüglich der sicheren und gesundheits-gerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten.


    Die Inhalte der Kranführerweiterbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention) 
    • Infos über gesetzliche Vorschriften, Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Die besondere Aufgabenstellung des jeweiligen Kranführers bzw. in seinem Betrieb  
    • Sicheres Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Kranführer, Kranführer-(Wiedereinsteiger), Betriebsleiter, Meister, Vorgesetzte von Kranführern, Sicherheitsfachkräfte


    Zeitbedarf 

    • 6 Stunden theoretische Unterweisung
    • 2 Stunden gemeinsame Sicherheitsbegehung mit Begutachtung der „besonderen Aufgabenstellung“ vor Ort beim Arbeiten mit den Kransystemen


    Die Teilnehmer erhalten nach dem Weiterbildungsseminar ein Zertifikat und eine Teilnahmebestätigung als Befähigungsnachweis für den Arbeitgeber.


    Preis für das Weiterbildungs-Seminar (bis zu 12 Personen): 1.290 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA5 anfragen

  • Seminar SA6: Inhouse-Seminar (1 Tag Fortbildungs-Seminar) für Ausbilder von Kranführern
    Fortbildung gemäß §5 Abs. 3 ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz)

    Fortbildung für
    Ausbilder und Unterweiser von Kranführern und Anschlägern


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Dieses Seminar ist eine Fortbildung im Sinne des §5 Abs. 3 ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz).

    Fortbildungen und Unterweisungen werden rechtlich gefordert und sind für die Arbeit mit Arbeitsmitteln unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass sich Unternehmer und Führungskräfte auf dem Stand der Technik und des Rechts bewegen.

    Auch für die Durchführung der Jährlichen Unterweisungen sind die Inhalte dieses Fortbildungsseminares von Nutzen. 


    Zum Thema / die Rechtslage

    An die Ausbildungsverantwortlichen werden hohe Anforderungen in Bezug auf ihr Wissen gestellt.
    Für den Einsatz von ausschließlich qualifiziertem Personal ist der Unternehmer nach ArbSchG und BetrSichV verantwortlich.

    Damit die ausbildenden Führungskräfte eine interessante, unterhaltsame und aktuelle Kranführer- Ausbildung gestalten können vermittelt dieses Fortbildungs-Seminar nicht nur den aktuellen Stand der rechtlichen Vorschriften und der technischen Entwicklung im Kranbereich, sondern gibt auch aktuelle Infos zu Unfällen, die bei unsachgemäßem oder leichtsinnigem Handhaben von Krananlagen, Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln geschehen sind. 

    Die Anforderungen an die Ausbilder von Kranführern:
    In Anlehnung an den DGUV Grundsatz 308-001 werden an Ausbilder von Kranführern folgende Anforderungen gestellt:

    • Mindestalter 24 Jahre
    • erfolgreiche Ausbildung zum Kranführer
    • 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Kranen.
      Dies soll sicherstellen, dass der Ausbilder Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Kranen gesammelt hat. Idealerweise sollte er über längere Zeit Krane geführt haben.
    • Meister oder mindestens 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion.
    • Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen und Fachkenntnisse vermitteln zu können.
    • Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Kranführern.
    • Voraussetzungen für diesen Lehrgang sind der Nachweis der bestandenen Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder der abgeschlossenen Meisterausbildung.


    Unsere Zielsetzung

    Aktualisierung des Kenntnisstandes der technischen Grundlagen sowie das Erreichen der Rechtssicherheit für den Ausbilder und den Unternehmer.


    Die Inhalte der Fortbildung

    Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      - DGUV Grundsatz 309-003 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
      - DGUV Vorschrift 52 (Krane)
      - DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention) 
    • Wofür sind Technische Regeln, Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb;
      - Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel;
      - Anschlagsarten
    • Die richtige Auswahl und das sichere Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, mit Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen,
    • Gefahren im Umgang mit Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme. (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Schulungsschwerpunkte

    (ArbSchG, BetrSichV, DGUV V1, DGUV V52, DGUV G 309-003, TRBS 2111 Teil 1) 

    • Gemeinsame Überprüfung der im Unternehmen verwendeten Ausbildungsunterlagen
    • Beurteilung und Vorschläge zur Optimierung der internen Schulungsunterlagen
    • Didaktische Unterstützung
    • Vorschläge für den Einsatz von geeigneten Anschauungsmaterialien (Bilder / Filme)
    • Nach Absprache: Besichtigung der im Unternehmen eingesetzten Krananlagen, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel


    Teilnehmerkreis (max. bis zu 6 Teilnehmer)

    • Betriebliche Ausbilder und Unterweiser, Ausbildungsleiter und Ausbildungsmeister, Führungskräfte in der Personalverantwortung und Verantwortliche im Umgang mit Kransystemen 


    Zeitbedarf 

    • 8 Stunden


    Die Teilnehmer erhalten nach dem Seminar ein Zertifikat als Befähigungsnachweis für den Arbeitgeber.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis 6 Teilnehmer): 1.290 € zzgl. MwSt.


    Auf Wunsch bieten wir dieses Seminar auch als Präsenzveranstaltung in 96250 Ebensfeld, „Der Seminarraum“, Oberbrunner Straße 25 (maximal bis zu 6 Teilnehmer).     

    Preis pro Person einschließlich Tagesverpflegung: 550 € zzgl. MwSt.               


    Seminar SA6 anfragen

  • Seminar SA7: Inhouse-Seminar (2 Tage Intensiv-Seminar) für Sicherheitsfachkräfte
    Seminar "Fachkundige Person" für die Erstellung einer Gefährundungsbeurteilung gem. §5 Abs. 3 ASIG

    Seminar zum Erreichen der Qualifikation
    "Fachkundige Person" für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
    für Krane und Hebezeuge


    Seminarbeschreibung (PDF)



    Zum Thema / die Rechtslage

    Das höchste Gut eines Unternehmens ist neben der Unternehmung selbst auch die Arbeitskraft der beschäftigten Mitarbeiter. Diese Arbeitskraft steht und fällt mit der Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter. Schon aus dieser Motivation heraus sollte ein Unternehmer alles Menschenmögliche tun, um die Gesundheit und die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter zu erhalten. Jeder Unfall der durch eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung verhindert werden kann ist für das Unternehmen ein „Gewinn“. 

    Gemäß der BetrSichV § 3 (Betriebssicherheitsverordnung) hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

    Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen)* Personen durchgeführt werden.

    )* BetrSichV §2 (5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit.

    Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden anhand vieler Beispiele, Bilder und praxisbezogenem Anschauungsmaterial auf die Gefahren im Umgang mit Krananlagen und Lasten aufmerksam gemacht. Das rechtzeitige Erkennen von möglichen Gefährdungen und deren Beurteilung im Hinblick auf das gegebene Risiko ist der Schwerpunkt dieses Seminars.

    Ein wichtiger Aspekt hierbei ist auch die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung. 

    Die in einigen Betrieben gängige Praxis vom Download und der Verwendung der im Datennetz angebotenen „fertigen Gefährdungsbeurteilungen“, ohne einen Firmenbezug, steht unserer Meinung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß BGB § 618 Abs.1, dem ArbSchG, dem ASiG oder dem JArbSchG entgegen.    


    Die Inhalte des Seminars

    Am 1. Seminartag werden die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 1, der DGUV Regel 100-001 sowie der TRBS 1111 auf der Grundlage der gültigen Bestimmungen vorgestellt und besprochen.

    Die Besprechung von Fallbeispielen anhand von Filmen, Bildern und unfallrelevanten Anschlagmitteln bildet die Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.  

    Im Anschluss daran erarbeiten wir über die Grundsätze zur Vorgehensweise (7 Schritte-Methode) bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, eine Mustergefährdungsbeurteilung.

    Am 2. Seminartag werden zusammen mit den Teilnehmern die Grundlagen des Vortages wiederholt und vertieft. Anschließend werden zusammen mit den Teilnehmern vorhandene Krananlagen als Beispiele begutachtet und, ggf. die bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen besprochen und aktualisiert.

    Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache und nach den Ausbildungsmedien der Becker Hebesysteme GmbH. Dies setzt bei den Teilnehmern ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus, um die Inhalte der Schulung verstehen und um die schriftliche Prüfung ablegen zu können.

    Nach erfolgreicher Teilnahme (und bestandener) Erfolgskontrolle Ihrer Mitarbeiter an der Schulung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, auf dem die erworbene Fachkompetenz bestätigt wird.


    Teilnehmerkreis (max. 8 Teilnehmer)

    • Unternehmer, Betriebsleiter, Meister, Vorarbeiter, Sicherheitsfachkräfte


    Seminarunterlagen

    Alle in diesem Seminar behandelten Vorschriften sowie Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Vorlagen werden digital auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt.


    Zeitbedarf / Seminardauer

    • 2 Tage
       

    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 8 Personen): 2.990 € zzgl. MwSt.


    Auf Wunsch bieten wir dieses Seminar auch als Präsenzveranstaltung in 96250 Ebensfeld, „Der Seminarraum“, Oberbrunner Straße 25 (maximal bis zu 6 Teilnehmer).     

    Preis pro Person einschließlich Tagesverpflegung: 675 € zzgl. MwSt.               

    Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit behilflich!


    Seminar SA7 anfragen

  • Seminar SA8: Inhouse-Seminar (1 Tag Intensiv-Seminar) für Anschlägerbedienpersonal
    Ausbildung zum Anschläger für Lasten im Hebezeugbetrieb gem. ArbSchG §7, BetrSichV §3, DGUV Vorschrift 1 §7

    Ausbildung zum Anschläger für Lasten im Hebezeugbetrieb
    gemäß ArbSchG § 7, BetrSichV § 3, DGUV Vorschrift 1 § 7


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Unternehmer und Unternehmerinnen dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragen,

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • körperlich und geistig geeignet sind,
    • für das selbstständige Anschlagen von Lasten quali­fiziert sind und die der Unternehmerin oder  dem Unter­nehmer ihre Befähigung dazu nachgewiesen haben und
    • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

    Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen zu beruf­lichen Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht von erfahrenen und beauftragten Anschlägern und Anschlägerinnen auch Lasten anschlagen. (DGUV V 52)

    Es wird empfohlen, die Beauftragung schriftlich zu erteilen.

    Personen, die als Anschläger und Anschlägerinnen die für die jeweilige Aufgabenstellung erforderlichen Kenntnis­se und Fertigkeiten erworben haben und die die entspre­chenden Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen, gelten als qualifiziert für diese Aufgaben.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer  erwerben die als Anschläger erforderliche Fachkenntnis und erhalten nach dem bestandenen Test  einen Fachausweis für „Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb“ und ein Zertifikat, als Befähigungsnachweis für den Arbeitgeber.


    Die Inhalte der Ausbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention) 
    • Kenntnisse aus den Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen.
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Sicheres Arbeiten mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Besonders folgende Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Seminar vermittelt

    • Übungen zum Ermitteln des Gewichts einer Last
    • Wie wird der Schwerpunktlage von Lasten ermittelt
    • Welche Lastaufnahme- und Anschlagmittel stehen dem Anschläger im Unternehmen zur Verfügung
    • Die Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
    • Das Risiko bei der Verwendung von selbstgebauten oder ungeprüften Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
    • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von der Zahl der Stränge, Anschlagart und Neigungswinkel
    • Tragfähigkeit von Lastaufnahmemitteln, z. B. von Last­hebemagneten, in Abhängigkeit vom Werkstoff der Last, Luftspalt usw.
    • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
    • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
    • Zeichengebung, Verständigung zwischen Anschläger oder Anschlägerin und Kranführer oder Kranführerin
    • Vermeidung von Schäden an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln, was ist eine „scharfe Kante“
    • Verhalten bei Absetzen und Lösen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel
    • Aufbewahrung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
    • Erkennen der Ablegereife von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
    • Das Bewustsein der Verantwortung als Anschläger
    • Das richtige Verhalten bei einem Unfall


    Teilnehmerkreis (max. 12 Teilnehmer)

    • Kranführer, die selbst Lasten anschlagen, Mitarbeiter von Kranführern, Baustellenhelfer


    Zeitbedarf 

    • 5 Stunden theoretische Unterweisung
    • 3 Stunden praktische Übungen am Kran nach Absprache und Vorgabe des Kunden


    Prüfung

    • schriftliche Abfrage der theoretischen Kenntnisse


    Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreich bestandenem Test einen Fachausweis für „Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb“  sowie ein Zertifikat als Befähigungsnachweis für den Arbeitgeber.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 12 Personen): 1.290 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA8 anfragen

  • Seminar SA9 / USP: Präsenzveranstaltung (1 Tag Grundseminar) für Verantwortliche und Führungskräfte
    Seminar "Sicherheit im Umgang mit Kranen" gem. §5 Abs. 3 ASIG, DGUV Vorschrift 1 und BetrSichV §12

    "Sicherheit im Umgang mit Kranen"
    und den erforderlichen Anschlag- und Lastaufnahmemitteln im Betrieb
    Grundseminar für Führungskräfte


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Dieses Seminar ist eine Fortbildung im Sinne des §5 Abs.3 ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz) sowie als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung - auch für Vorgesetzte (gemäß DGUV Vorschrift 1 sowie der BetrSichV §12).


    Zum Thema / die Rechtslage

    Wissen ist Macht – und bringt Sicherheit!

    Das in diesem Seminar vermittelte Basiswissen über die Vorschriften- und die Gesetzeslage im Umgang mit den in Ihrem Unternehmen eingesetzten Krananlagen, Anschlag- und Lastaufnahmemittel ist die Grundvoraussetzung für die Qualifikation von beauftragten Führungskräfte.

    Jeder Vorgesetzte sollte fachkundig die wesentlichen Inhalte vom ArbSchG, BetrSichV, DGUV V1, DGUV V52, DGUV G 309-003 sowie der TRBS 1111 kennen) 

    Mit diesem Wissen können Sie als Führungskraft ihre Mitarbeiter kompetent bei der täglichen Arbeit unterstützen.


    Unsere Zielsetzung

    Aktualisierung des Kenntnisstandes der gesetzlichen Vorgaben sowie das Erreichen der Rechtssicherheit für die Vorgesetzten und Verantwortlichen eines Unternehmens.


    Inhalte des Seminars

    Rechtliche Grundlagen über die Aufgaben und Pflichten des Kranbedienpersonals (DGUV V 52) sowie deren Vorgesetzte.


    Die wichtigsten Inhalte der BetrSichV

    • Aufgaben und Pflichten des Unternehmers und seinen Führungskräften
    • Das wichtigste Thema: „Die Gefährdungsbeurteilung“ (beim Umgang mit Kranen)
    • und die für den Unternehmer daraus resultierenden „Handlungszwänge"


    Die DGUV Regel 109-017

    • Wann ist ein Betriebsmittel „ablegereif“
    • Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen bei Kranen, LAM & AM, wann und durch wen.
    • Die Risiken für den Unternehmer, wenn eine Prüfung nicht turnusgemäß durchgeführt wird
    • Die richtige Auswahl der Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel wie Ketten und Textile Hebebänder sowie der richtige Umgang mit Traglasttabellen.

    Es besteht für die Seminarteilnehmer ausreichende Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.


    Teilnehmerkreis (6 Teilnehmer, Mindestteilnehmerzahl: 4 Teilnehmer)

    • Geschäftsführer, Betriebsleiter, Betriebsmeister und Vorarbeiter, sowie Führungskräfte in der Verantwortung im Umgang mit Kransystemen  


    Durchführung


    Zeitbedarf 

    • 8 Stunden


    Verpflegung

    • Kalte Getränke sowie Kaffee / Tee stehen frei zur Verfügung;
    • Frühstückspause mit Butterbrezeln und süßen Gebäckstücken
    • Warmes Mittagessen nach Absprache 


    Schulungsmaterial

    • Ausführliche Seminarunterlagen in Papierform sowie ein Datenträger mit den im Seminar behandelten Gesetzen und Vorschriften 


    Die Teilnehmer erhalten nach dem Seminar ein Zertifikat und eine Teilnahmebestätigung als Befähigungsnachweis für den Arbeitgeber.


    Preis (pro Person): 550 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA9 anfragen

  • Seminar SA10: Inhouse-Seminar (2 Tage Intensiv-Seminar) für Kranbedienpersonal LKW-Ladekrane
    Kranführerausbildung LKW-Ladekrane gem. DGUV Vorschrift 52 – Krane §29, ehemals BGV D6

    Kranführerausbildung für LKW-Ladekrane
    für Mitarbeiter mit Erfahrung im Bedienen von LKW-Ladekranen


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kranführer unter anderem – ausgebildet sein und ihre Eignung zum Führen von Krananlagen dem Unternehmer gegenüber nachgewiesen haben müssen.
    (DGUV Vorschrift 52 - Krane § 29, ehemals BGV D6)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Um als Kranführer in Deutschland tätig werden zu können, ist der Kranführerschein als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung – dem Kranführerlehrgang – zwingende Voraussetzung.

    Die bestandene Kranführer-Ausbildung (Kranführerschein oder nur Kranschein) ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt, d.h, der einer Versicherungspflicht unterliegt.

    Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Schwenkkran mit einer verhältnismäßig kleinen Tragfähigkeit, ein Leichtkransystem (KBK), einen Brücken- oder Portalkran, einen kleinen, auf einem Nutzfahrzeug montierten LKW-Ladekran oder einen vergleichsweise riesigen Turmdrehkran handelt. 

    Nur die Kenntnis dieser speziellen Lehrinhalte wie die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebsanleitungen und der Betriebsanweisungen geben dem Kranführer die Sicherheit, fürsorglich mit den erforderlichen Betriebsmitteln und Lasten umzugehen und Unfälle zu vermeiden.


    DGUV Vorschrift 52 (Krane):

    Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (als Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. die körperlich und geistig geeignet sind
    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe zu Kranführern ausgebildet. Dazu gehören die vorgegebenen Inhalte für die theoretische- und praktische Unterweisung aus der DGUVGrundsatz 309-003 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) sowie die Schwerpunkte aus der betrieblichen Aufgabenstellung der LKW-Ladekranführer.


    Die Inhalte der LKW-Ladekranführer-Ausbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention)  
    • Infos über gesetzliche Vorschriften und Technische Regeln, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit LKW-Ladekranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Sicheres Arbeiten mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Bedienpersonal von LKW-Ladekranen, die bisher noch keinen Eignungs-/Befähigungsnachweis gemäß DGUV Grundsatz 309-003 erworben haben


    Zeitbedarf 

    • ca. 10 Stunden Theoretische Unterweisung
    • ca. 6 Stunden Praktische Übungen am Kran


    Prüfung

    • schriftliche Abfrage der theoretischen Kenntnisse
    • Nachweis der praktischen Fertigkeiten in einer Übung


    Die Teilnehmer erhalten nach der erfolgreich bestandenen Prüfung einen Fahrausweis für Krane und ein Zertifikat.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 12 Personen): 2.395 € zzgl. MwSt.


    Seminar SA10 anfragen

  • Seminar SA11: Inhouse-Seminar (2 Tage Intensiv-Seminar) für Kranbedienpersonal, ausländische Mitarbeiter
    Kranführerausbildung gem. DGUV Vorschrift 52 – Krane §29, ehemals BGV D6

    Kranführerausbildung für Hallenkrane
    (Lauf- oder Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane und Leichtbaukrane)
    für ausländische Mitarbeiter


    Seminarbeschreibung (PDF)


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kranführer unter anderem – ausgebildet sein und ihre Eignung zum Führen von Krananlagen dem Unternehmer gegenüber nachgewiesen haben müssen.
    (DGUV Vorschrift 52 - Krane § 29, ehemals BGV D6)


    Zum Thema / die Rechtslage

    Um als Kranführer in Deutschland tätig werden zu können, ist der Kranführerschein als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung – dem Kranführerlehrgang – zwingende Voraussetzung.

    Die bestandene Kranführer-Ausbildung (Kranführerschein oder nur Kranschein) ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt, d.h, der einer Versicherungspflicht unterliegt.

    Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Schwenkkran mit einer verhältnismäßig kleinen Tragfähigkeit, ein Leichtkransystem (KBK), einen Brücken- oder Portalkran, einen kleinen, auf einem Nutzfahrzeug montierten Ladekran oder einen vergleichsweise riesigen Turmdrehkran handelt. 

    Nur die Kenntnis dieser speziellen Lehrinhalte wie die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebsanleitungen und der Betriebsanweisungen geben dem Kranführer die Sicherheit, fürsorglich mit den erforderlichen Betriebsmitteln und Lasten umzugehen und Unfälle zu vermeiden.


    DGUV Vorschrift 52 (Krane):

    Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (als Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. die körperlich und geistig geeignet sind
    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.


    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.

    Die theoretische Ausbildung erfolgt in deutscher Sprache. Damit die ausländischen Mitarbeiter die Inhalte der Schulung verstehen und die erforderliche Prüfung (in 20 Landessprachen verfügbar) ablegen können, muss die gesamte Seminarzeit ein von Ihnen gestellter Dolmetscher der jeweiligen Sprache zur Verfügung stehen.


    Unsere Zielsetzung

    Die Teilnehmer werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe zu Kranführern ausgebildet. Dazu gehören die vorgegebenen Inhalte für die theoretische- und praktische Unterweisung aus der DGUV Grundsatz 309-003 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) sowie die Schwerpunkte aus der betrieblichen Aufgabenstellung der Kranführer.


    Die Inhalte der Kranführerausbildung

    • Rechtliche Grundlagen; Die Verantwortung des Kranführers mit seinen Rechten und Pflichten
      (DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention)  
    • Infos über gesetzliche Vorschriften und Technische Regeln, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen
    • Unfallgeschehen/Beinahe-Unfälle im Betrieb; Unfallschwerpunkte beim Arbeiten mit Kranen, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmittel; Anschlagsarten
    • Sicheres Arbeit mit Textilen Hebebändern und Schlingen, Anschlagketten, Anschlagseile und Lasttraversen, Lastaufnahmemittel wie Lasthebemagneten und Vacuum-Hebesysteme
      (DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln u. Anschlagmitteln)


    Teilnehmerkreis (max. 12 Mitarbeiter)

    • Bedienpersonal von Krananlagen (gem. DGUV V 52 – Krane), die bisher noch keinen Kranführerschein oder Kranschein (Eignungs-/Befähigungsnachweis) gemäß DGUV Grundsatz 309-003 erworben haben


    Zeitbedarf 

    • ca. 10 Stunden Theoretische Unterweisung
    • ca. 6 Stunden Praktische Übungen am Kran


    Prüfung

    • schriftliche Abfrage der theoretischen Kenntnisse
    • Nachweis der praktischen Fertigkeiten in einer Übung


    Die Teilnehmer erhalten nach der erfolgreich bestandenen Prüfung einen Fahrausweis für Krane und ein Zertifikat.


    Preis für das Intensiv-Seminar (bis zu 12 Personen): 2.280 € zzgl. MwSt.


    Auf Wunsch bieten wir dieses Seminar auch als Präsenzveranstaltung in 96250 Ebensfeld, „Der Seminarraum“, Oberbrunner Straße 25 (maximal bis zu 6 Teilnehmer).     

    Preis pro Person einschließlich Tagesverpflegung: 499 € zzgl. MwSt.               


    Seminar SA11 anfragen

Unsere AGB / Häufig gestellte Fragen zu unseren Kranführerschulungen

Anmeldung und Abmeldung

Die Buchung von Seminaren muss schriftlich erfolgen. Ihre Anmeldung werden wir kurzfristig nach Eintreffen bestätigen.

Die Abmeldung/Stornierung von gebuchten Seminaren muss ebenfalls schriftlich oder per Mail erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 5 Arbeitstage vor der bestätigten Veranstaltung bei uns eingehen, berechnen wir 80% der Seminargebühr als Stornokosten. 

Seminarunterlagen

Teilnehmer erhalten zum Teil – je nach Seminar – Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus liegen bei der Firma Becker Hebesysteme GmbH.

Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist nur für private Nutzung und mit schriftlicher Genehmigung der Firma Becker Hebesysteme GmbH erlaubt. Die Firma Becker Hebesysteme GmbH übernimmt keine Haftung für mögliche Fehler, die in den Seminarunterlagen enthalten sind bzw. mündlich oder schriftlich vermittelt wurden. Infolgedessen wird keine Haftung für etwaige daraus resultierende Schäden und Mangelfolgeschäden übernommen. 

Durchführung

Die Firma Becker Hebesysteme GmbH behält sich Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor. 

Termine und Sondervereinbarungen wie z.B. Samstagsschulungen oder Schulungen in der Spät- oder Nachtschicht sind nach Absprache möglich.

Die ausgestellten Kranführerscheine und Zertifikate / Bescheinigungen werden dem Auftraggeber nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang auf dem Postweg zugesendet.

Beispiele für Zertifikate / Bescheinigungen / Fahrausweise:

Preise

Die angegebenen Seminargebühren für Inhouse-Seminare gelten unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Bei Präsenzseminaren im "Seminarraum" in 96250 Ebensfeld (SA1-2, SA6, SA7 und SA9) verstehen sich die Preise pro Person. Die Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen MwSt.

Prüfungsgebühren, Zertifikate sowie Führerscheine sind in den Seminargebühren enthalten.

Für das zur Verfügung stellen von Prüfungsunterlagen in einer Sprache außer Deutsch berechnen wir 19,90 € / Person.

Bei Schulungen am Standort des Kunden werden zu den Seminargebühren zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale und entsprechende Übernachtungskosten berechnet. 

Kundenaufträge wie gewünschte Sicherheitsbegehungen oder Aufträge zu Expertisen bearbeiten wir mit dem Stundensatz von 155 € netto (zzgl. Fahrtkostenpauschale u. ggf. Übernachtung). 

Gerne halten wir in Ihrem Hause Fachvorträge zu verschiedenen Themen der Sicherheit im Umgang mit Kranen. Anfragen zu gewünschten Themen und zu Preisen bitte per Mail an: info@sicher-kranfahren.de

Unser Zahlungsziel:
Rechnungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem durchgeführten Seminar (=Rechnungsdatum) ohne Abzug zu zahlen.


NEU: Die Broschüre zu unseren Inhouse-Schulungen und Präsenzveranstaltungen

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