Gemäß der DGUV Regel 109-017 darf der Unternehmer mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind.
Mit diesen Arbeiten vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellung unterwiesen worden sind und die Betriebsanleitung sowie die in Frage kommenden betrieblichen Anweisungen kennen.
In allen unseren Seminaren zur Kranführerausbildung wird auf diese hierfür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten eingegangen und deren Grundkenntnisse vermittelt.
Im Einzelnen wird auf folgende Inhalte eingegangen:
- Abschätzen des Gewichtes der Last,
- Abschätzen der Schwerpunktlage von Lasten,
- Kenntnisse über zur Verfügung stehende Anschlagmittel,
- Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von Zahl der Stränge,
- Anschlagart und Neigungswinkel,
- Auswahl geeigneter Anschlagmittel,
- Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen,
- Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport,
- Zeichengebung,
- Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln,
- Verhalten bei Absetzen und Lösen der Anschlagmittel,
- Aufbewahrung von Anschlagmitteln.
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des Resch-Verlags, Gräfelfing
Tragfähigkeitstabelle in kg – Hebebänder und Rundschlingen nach EN 1492 Teil 1 und Teil 2
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des Resch-Verlags, Gräfelfing